Allgemeine Geschäftsbedingungen Bremer-Taxi IG
1. Auftragsvermittlung
Die Bremer Taxi IG ist eine Interessengemeinschaft Bremer Taxifahrer
verschiedener Taxiunternehmen Bremens.
Sämtliche uns übermittelten Fahrtaufträge werden durch uns angeschlossene
Fahrer der Bremer Taxiunternehmen oder selbst fahrende Taxiunternehmer
durchgeführt. (Nachfolgend Bremer-Taxi IG genannt)
Die Bremer-Taxi IG nimmt Fahraufträge
mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich
oder online zu den
aktuellen Konditionen entgegen, die sie zum Zeitpunkt
der
Bestellung im Internet veröffentlicht
hat.
2. Zustandekommen des Beförderungsvertrags / Vertragspartnerschaft
Vertragspartner des Bestellers wird das durch uns beauftragte Unternehmen.
Die Bremer-Taxi IG tritt lediglich als Vermittler auf.
Der Beförderungsvertrag kommt durch die Vermittlung der Bremer-Taxi IG
an einen angeschlossenen Fahrer mit dem durch diesen Fahrer vertretenen
Unternehmen nach schriftlicher Bestätigung der Bremer-Taxi IG zustande.
Unsere angeschlossene Fahrer sind durch ihren Arbeitgeber berechtigt, durch
uns vermittelte Beförderungsverträge rechtsverbindliche abzuschließen.
3. Bezahlung
3.1
Die Abrechnung der Fahrten erfolgt direkt durch das von uns beauftragte
Unternehmen bzw. dessen Inkassobeauftragten.
In der Regel erfolgt die Zahlung im Taxi in bar oder per Kreditkarte:
Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind möglich und bedürfen der
Schriftform.
3.2.
Bei Rechnungskunden sind Zahlungen
für Dienstleistungen spätestens innerhalb von
sieben Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu
leisten.
Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen
schriftlichen
Vereinbarung.
3.3.
Die Zahlung gilt erst als erfolgt,
wenn die Bremer-Taxi IG über den Betrag
uneingeschränkt verfügen
kann.
Scheck- und Wechselhergaben gelten erst
nach vorbehaltloser Einlösung als
Zahlung.
3.4.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug,
ist die Bremer-Taxi IG berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 8%
p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern.
Falls die Bremer-Taxi IG nachweisbar
ein höherer Verzugsschaden
entstanden ist, ist die Bremer-Taxi IG
berechtigt, auch
diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB).
3.5.
Der Bremer-Taxi IG steht wegen
ihrer Forderung(en) aus Beförderungen ein Pfandrecht
an überlassenen
oder aufgrund von Beförderungen in seinen
Besitz gelangten Gegen-
ständen zu. die Bremer-Taxi IG ist
berechtigt, das Pfandrecht auch zur Befriedigung
von
Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zu verwerten.
Die Bremer-Taxi IG ist
berechtigt, gepfändete Gegenstände 14 Tage nach deren
Pfändung
nach eigenem Ermessen zu einem angemessenen
Preis zu veräußern und
die damit erzielten Einnahmen zur Begleichung der offenen Schuld des
Kunden zu
verwenden, falls dieser die offene Forderung nicht zuvor begleicht.
Für eine Pfandnahme ist
die Bremer-Taxi IG berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr
von 25,00 Euro
zu erheben.
4. Terminierung / Terminänderung / Stornierung
Für Terminfahrten zum Flughafen, Bahnhof oder Hafen sowie Abholungen abFlughäfen, Schiffen oder Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart
werden. In diesen Fällen müssen der Bremer-Taxi IG Fahrplanänderungen durch
den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien
gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann.
Anderenfalls haftet der Kunde für der Bremer-Taxi IG entstehende Schäden.
Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart
wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen.
In diesem Fall obliegt es dem Kunden, der Bremer-Taxi IG die genauen Flugdaten,
insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen.
Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft,
es sei denn der Kunde teilt der Bremer-Taxi IG die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig
mit oder es war für die Bremer-Taxi IG zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die
genaue Ankunftszeit zu informieren.
Wird ein Auftrag vor dem schriftlich
bestätigten Fahrtermin durch den Kunden
zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an:
- bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 25%
- bis 3 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 50%
- weniger als 3 Stunden vor dem
vereinbarten Fahrttermin
(kurzfristige oder versäumte Stornierung)
100% des jeweiligen
voraussichtlichen
Beförderungsentgeltes.
Die Bremer-Taxi IG behält sich
bezüglich der Berechnung von Stornogebühren vor,
nach freiem
Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im
Rahmen der hier
genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht.
Die oben stehenden Regelungen der
Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem.
5. Preise
5.1. Alle Preisangaben verstehen sich,
wenn nicht anders angegeben, in EURO und
einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe
sowie zuzüglich Spesen und
möglicher Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Tunnelgebühren etc.).
Maßgeblich sind die jeweils durch die Bremer-Taxi IG im Internet
veröffentlichten
Preisangaben. Alte Preislisten haben mit der Veröffentlichung einer neuen ihre
Gültigkeit verloren.
5.2. Preisänderungen sind zulässig,
wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem
Fahrttermin mehr als vier Monate liegen.
Erhöhen sich
danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten
oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist
die Bremer-Taxi IG berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
Der
Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den
Anstieg der
allgemeinen Lebenshaltungskosten
zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als
25 % übersteigt.
6. Beförderung von Personen und Sachen
6.1.
Die Kunden haben sich jederzeit so
zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges
und des Fahrers,
ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit
anderer Fahrgäste sowie
sonstiger Dritter nicht gefährdet wird.
Sie
tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie
für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in
ihrer Begleitung
befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungs-
gemäße
Sicherung mitgeführter Tiere.
Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung
befind-
liche minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den
Fahrer öffnen.
Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob
ein öffnen der Türen
gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und
sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen
verursachte Schäden.
6.2.
Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges
ist der Bremer-Taxi IG freigestellt.
Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche,
insbesondere wegen
gesundheitlicher Erfordernisse, oder
Ankunftstermine bei der Bestellung und bei
Fahrtantritt
hinzuweisen.
6.3.
Bei kilometerabhängiger
Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zu legende
Fahrstrecke auf
Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem
Kunden
festgelegt, bei Kilometer unabhängigen Fahrpreisen,
insbesondere bei Sammel-
fahrten ist der Bremer-Taxi
IG die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
6.4.
Mitgenommene Gepäckstücke und in
Begleitung beförderte Tiere befinden sich
während der Beförderung
in der Obhut des Kunden, auch wenn die
Bremer-Taxi IG
natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und
Sicherung behilflich ist.
Sofern eine
Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter
Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug
geladen werden können,
können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
6.5.
Nahrungsmittel werden nur in
geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung
solcher
Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder
Nahrungsmitteln ist während
der Fahrt untersagt.
6.6.
Bei Übernahme von zum Transport
geeignetem Kuriergut wird die Bremer-Taxi IG
dieses nur auf
ausdrückliches Verlangen des Kunden auf
Vollständigkeit prüfen.
Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine
entsprechende schriftliche Übernahme-
bestätigung
vorzulegen.
Kuriergut wird von der Bremer-Taxi IG in geeigneter Form
geladen und gesichert.
Zeigt sich bei
Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein
Mangel gegenüber der bestätigten
Übernahmebestätigung, ist dies der Bremer-Taxi '
IG direkt bei
Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des
Schadens
mitzuteilen.
7. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist der Sitz des vermittelten Unternehmens, i.d.R. Bremen.8.Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig
aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke
besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene
Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was
sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten,
wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre.
Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem
Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht;
es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß
der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
Datenschutzerklärung Bremer-Taxi IG
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Bremer-Taxi IG
Marc Röhrs
Bremen, den 23.05.2018